Pädagogische Mittagsbetreuung

Als Schule mit pädagogischer Mittagsbetreuung können wir Ihnen und Ihren Kindern in diesem Schuljahr ein breites Angebot am Nachmittag anbieten. Unser eingespieltes Betreuungspersonal steht Ihnen auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung, sodass die den Kindern bekannten Bezugspersonen die jeweilige Gruppe auch in diesem Jahr begleiten. Unser Betreuungspersonal ist sehr engagiert und darum bemüht, allen Kindern gerecht zu werden.

Abhängig von der Auswahl der Betreuungszeiten und individuellen Gegebenheiten kann es dennoch vorkommen, dass die Hausaufgaben nicht vollständig und fehlerfrei in der Betreuung erledigt wurden. Die Endkontrolle der Hausaufgaben obliegt daher immer den Eltern. Sind alle Hausaufgaben erledigt, geht ihr Kind automatisch in die "Betreute Spielzeit".

Durch die Fördergelder des Landes und des Kreises wird ein großer Teil der Kosten abgedeckt. Vieles, beispielsweise AGs, können aber auch von den Eltern angeboten werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Fr. Arthen-Brandes.

Bei der Erarbeitung des Konzeptes haben wir uns um möglichst große Flexibilität bemüht, sodass Sie das für Sie und Ihre Familie optimale Angebot auswählen können. Die Kinder der Klassen 1 und 2 wählen noch keine AGs. Sie werden separat betreut.

Mittagessen

Das Essen wird auch weiterhin täglich frisch zubereitet und angeliefert. Die Kosten hierfür betragen 3,90€ pro Essen. Gibt es beim Essen Ihres Kindes Besonderheiten zu beachten (z.B. muslimisches Essen, Allergien etc.) geben Sie dies unbedingt auf dem Anmeldeformular an. Sowohl Essenausgabe als auch Bezahlung laufen ab diesem Schuljahr über die GAB Limburg. Eine Anmeldung ist dazu im Sekretariat der Schule pro Schüler bis zum 15. jeden Monats erforderlich.

Neben weiteren Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket auch die Übernahme der Mehraufwendungen bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Wenn Sie Leistungsbezieher nach SGBII (Arbeitslosengeld, Sozialgeld), SGB XII-Leistungsbezieher (Sozialhilfe) oder Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld sind, können Sie beim Sozialamt/Jobcenter eine Kostenübernahme bis auf einen Eigenanteil von 1€ pro Essen beantragen.

Möchten Sie dies in Anspruch nehmen, bitten wir Sie, mit ihrem entsprechenden Bescheid (z.B. Wohngeldbescheid) an unserer Schule im Sekretariat vorzusprechen. Wir füllen dann gemeinsam mit Ihnen den Antrag und die Bestätigung aus und leiten diese direkt an die zuständige Stelle weiter.