Schulordnung der Theodor-Heuss-Schule

  • Ich behandele andere so, wie ich selbst behandelt werden möchte.
  • Wir gehen respektvoll und höflich mit allen Lehrern und unseren Mitschülern um.
  • Um uns alle an unserer Schule wohl zu fühlen, begegnen wir uns ruhig und friedlich.
  • Wir sprechen in einer Sprache miteinander, die alle verstehen.

Schutz vor Übergriffen jeglicher Art

  • Wir achten auf die Grenzen des anderen, weil wir möchten, dass unsere Grenzen ebenso respektiert werden, das heißt, dass
    • niemand einen anderen beleidigen darf
    • niemand einen anderen gegen seinen Willen anfassen darf
    • niemand Druck (erpressen/bedrohen) auf einen anderen ausüben darf 
    • niemand einen anderen quälen darf.
  • Es gehört zu den Pflichten der Schülerinnen/Schüler, einem Erwachsenen von oben genannten Vorkommnissen zu berichten, wenn sie ihr/ihm auffallen.
  • Es gehört zu der Fürsorgepflicht einer Lehrerin/eines Lehrers, gewissenhaft darauf zu achten, dass keine Übergriffe auf Schülerinnen/Schüler stattfinden.
  • Die Schulleitung kümmert sich um besonders große Nöte.

Allgemeine Benimmregeln

  • Wir kommen angemessen bekleidet in die Schule.
  • Jeder hält sich an die Gesprächsregeln.
  • Lehrer und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Zu Beginn einer Unterrichtsstunde stehen Schüler und Lehrer zur Begrüßung auf.
  • Während des Unterrichts tragen wir keine Kopfbedeckungen (Ausnahme Kopftücher), Jacken ziehen wir in der Klasse aus.
  • Wir essen und trinken nur in den Pausen.
  • Kaugummis gehören nicht in die Schule.
  • Keiner rennt durch die Schule, sondern geht.

Ordnung

  • Jede/r Schüler/in und jede/r Lehrer/in ist für das Erscheinungsbild der Schule mit verantwortlich, das heißt, dass
    • allgemeine Ordnungsdienste eingerichtet und im Klassenbuch fixiert werden
    • diese Ordnungsdienste das Schließen der Fenster, das Ausleeren der Mülleimer, das Kehren des Fußbodens, das Abholen des Klassenbuches umfassen
    • diese Ordnungsdienste gewissenhaft erledigt werden
  • Auf die Ordnung in den Fachräumen sowie die Vollständigkeit der Unterrichtsmaterialien wird von den entsprechenden Fachlehrern besonders geachtet.
  • Jeder geht sorgfältig mit dem Inventar der Schule (Stühle, Tische, Schränke, Kopiergeräte usw.) um. -2- 4) In der „Fünfminutenpause" verbleiben die Schüler/innen im Klassenraum, um sich auf die nächste Stunde vorzubereiten. Die Klassenräume werden nur in den großen Pausen verlassen.

Pausen und Toiletten

  • Alle Schüler/innen dürfen das Schulgelände bis zum Ende des Unterrichtstages aus Sicherheitsgründen nicht verlassen.
  • Schüler/innen der Sek1 betreten und verlassen das Schulgebäude durch den Haupteingang, die Grundschüler benutzen die Nebeneingänge.
  • Alle Schüler/innen werden von den jeweiligen Fachlehrern auf dem Schulhof abgeholt.
  • Der Bereich vor dem Haupteingang und den Toiletten muss frei bleiben.
  • Um das Gelände unserer Schule sauber zu halten, entsorgen wir Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter und spucken nicht auf den Schulhof.
  • Zur Verringerung der Verletzungsgefahr spielen wir auf dem Schulhof mit Softbällen; außerdem benutzen wir alle Spielgeräte nur bei trockenem Wetter.
  • Keiner nimmt einem anderen Schüler/einer anderen Schülerin das Spielzeug weg. Mutwillig beschädigte Spielgeräte müssen ersetzt werden.
  • Die Toiletten können in den großen Pausen benutzt werden; jeder achtet darauf, sie sauber zu verlassen. Nur GS-Kinder dürfen während des Unterrichts zur Toilette. Sie holen sich den Schlüssel im Sekretariat ab. 

Handy und Co

  • Um einem Missbrauch der Nutzung von Handys wie Telefonieren während des Unterrichts/unerlaubtes Fotografieren oder Filmen sowie dem Diebstahl von Handys und Unterhaltungsmedien wie MP3-Playern o.ä. vorzubeugen, ist der Gebrauch all dieser Geräte auf dem Schulgelände untersagt.
  • Es ist jederzeit möglich, in dringenden Fällen vom Sekretariat aus zu telefonieren.
  • Wenn ein Schüler während des Vormittags erkrankt, werden die Eltern durch die Sekretärin informiert.

Rauchen

Das Rauchen ist für alle Mitglieder der Schulgemeinde auf dem Schulgelände und im Sichtbereich des Schulgeländes nicht erlaubt.

Eine Gemeinschaft kann nur bestehen, wenn sich alle an die Regeln halten.